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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16   

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https://dejure.org/2020,76407
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16 (https://dejure.org/2020,76407)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.07.2020 - L 10 VE 6/16 (https://dejure.org/2020,76407)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - L 10 VE 6/16 (https://dejure.org/2020,76407)
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  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG gebietet der Ausnahmecharakter der erweiterten Rückwirkung des Antrags nach § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG eine enge Handhabung (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2016, B 9 V 6/15 R, juris, Rn. 22).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
    Etwaige seelische Misshandlungen haben nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rahmen der Gewaltopferentschädigung nach dem OEG außer Betracht zu bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, B 9 V 1/13 R, juris, Rn. 18 ff. sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B, juris, Rn. 26, letztere Entscheidung explizit zur seelischen Misshandlung von Kindern).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RV 18/94

    Besondere berufliche Betroffenheit bei erfolgreicher Umschulung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 30 Abs. 2 BVG um eine Härteregelung handelt, die dem Grundgedanken des § 581 Abs. 2 RVO a.F. (vgl. jetzt § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII) entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995, Az.: 9 RV 18/94, SozR 3-3100 § 30 Nr. 14).
  • BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - soziales Entschädigungsrecht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
    Etwaige seelische Misshandlungen haben nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rahmen der Gewaltopferentschädigung nach dem OEG außer Betracht zu bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, B 9 V 1/13 R, juris, Rn. 18 ff. sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B, juris, Rn. 26, letztere Entscheidung explizit zur seelischen Misshandlung von Kindern).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15

    Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz; Beweismaßstab für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
    Die fehlende emotionale Zuwendung und selbst eine feindselige unempathische Grundhaltung von Eltern gegenüber ihrem Kind kann daher nicht als tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angesehen werden, auch wenn die daraus folgende emotionale Vernachlässigung nicht weniger Gefahren für die Entwicklung eines Kindes begründen dürfte, als die körperliche Gewalt (vgl. Rademacker in: Knickrehm, Gesamtes soziales Entschädigungsrecht, 1. Auflage 2012, § 1 OEG, Rn. 51; Urteil des Senats vom 19. Dezember 2019, L 10 VE 44/15, juris, Rn. 41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 10 VE 39/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
    Im Übrigen wurden die körperlichen Übergriffe des Vaters von dem Kläger - mit Ausnahme des durch den Cousin bezeugten Vorfalls - nur pauschal und teilweise widersprüchlich dargestellt, so dass der Senat bereits nicht feststellen kann, ob und ggf. in Form welcher konkreten Taten der Vater die Grenzen des damals noch geltenden elterlichen Züchtigungsrechts (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 21. Februar 2013, L 10 VE 39/10, juris, Rn. 23) überschritten hat, so dass einzelne Taten als rechtswidrig im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG einzustufen waren.
  • BSG, 06.12.1966 - 9 RV 346/65

    Zum Begriff des 'nachweisbar angestrebten' Berufs iS des BVG § 30 Abs 2 Buchst b

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2020 - L 10 VE 6/16
    Die Schädigungsfolgen müssen also Ursache der beruflichen Nachteile sein, was nach der Theorie der rechtlich wesentlichen Bedingung zu beurteilen ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 1966, Az.: 9 RV 346/65, SozR Nr. 23 zu § 30 BVG).
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